Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage der Nachbarn abgewiesen: Das Jugendorchester darf die ehemalige Kardinal-von-Galen-Grundschule damit für Proben und Konzerte nutzen. In der gestern veröffentlichten Begründung sieht der Richter die von der Stadt erteilte Baugenehmigung als rechtens an.